Landesverband Saarland der Kleingärtner e.V.
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Neuer BDG-Flyer erklärt kleingärtnerische Nutzung |
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Die "kleingärtnerische Nutzung" wird oft zum Streitthema im Verein, da vielen Neu-Pächtern nicht klar ist: Wer einen Kleingarten pachtet, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Mit der Anerkennung der Gartenordnung des Vereins verpflichtet sich die Pächterin oder der Pächter zur "kleingärtnerischen Nutzung" des Gartens. Rasen zu säen und drei Alibi-Geranien aufzustellen wird dem nicht gerecht. Juristen sprechen in diesem Fall von "Erholungsgrundstücken". Während der Pachtpreis für einen Kleingarten per Gesetz auf ein sozial verträgliches Niveau begrenzt ist, ist die Pacht für ein Erholungsgrundstück teilweise zehn Mal so hoch. Eigentlich ganz einfach zu erläutern, doch wie so oft im Leben macht der Ton die Musik: Recht aus Recht heraus zu erklären – also sofort auf Gesetz und Gartenordnung zu verweisen – ist sicherlich nicht der richtige Weg.
Wie es geht, erklärt in launigem Ton und mit einfachen Worten der neue BDG-Flyer. Das Faltblatt ist also die ideale Ergänzung für die Infomappe, die jeder Neupächter überreicht bekommen sollte. Der Flyer kann im BDG-Shop bestellt werden. |
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 04. März 2010 um 05:53 Uhr |
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Hier erhalten Sie das vom BDG gefertigte Handout zum "Tag des Gartens" 2010, welcher unter dem Motto: "Lust auf´s Gärtnern" steht.
Falls Sie Poster zum "Tag des Gartens" wünschen, so können Sie diese ebenso auf unserer Internetseite unter der Rubrik Service/Shop/Poster direkt bestellen. |
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. März 2010 um 06:55 Uhr |
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